Sicher. Gesund. Zukunftssicher.

Maßgeschneiderte Schutzkonzepte für nachhaltige Sicherheit am Arbeitsplatz.

Arbeitsschutz ist mehr als nur Pflicht

Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein entscheidender Baustein für eine nachhaltige Unternehmenskultur. Unternehmen, die aktiv in Sicherheit und Gesundheit investieren, profitieren von motivierten Mitarbeitenden, weniger Ausfällen und einer positiven Außenwirkung.

ARBEITSSCHUTZ IST CHEFSACHE – UND GESETZLICHE PFLICHT!

Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern Pflicht – und sie beginnt ganz oben: Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Egal ob Einzelunternehmer, Mittelständler oder Konzern – sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen, gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Ihre Pflichten als Arbeitgeber im Überblick:

Warum das wichtig ist:

Ein funktionierender Arbeitsschutz schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter – sondern auch Sie selbst vor rechtlichen Konsequenzen, Haftungsrisiken und hohen Bußgeldern.

Verantwortung delegieren – aber richtig: Arbeitgeber können Aufgaben im Arbeitsschutz zwar übertragen, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer bei der Unternehmensleitung. Jetzt handeln statt haften! Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten professionell und praxisnah umzusetzen. Mit klaren Prozessen, verständlichen Schulungen und rechtssicherer Dokumentation.

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV  208-016

Regalprüfung nach DIN EN 15635 – Kurz & Bündig

Prüfarten

Prüfinhalte

Brandschutz - Prävention und Rechtssicherheit

Individuelle Lösungen, rechtskonform im Komplettpaket. Wir unterstützen bei der Planung und Kontrolle von Brandschutzkonzepten.

Ein Feuer kann in wenigen Minuten zerstören, was Sie sich über Jahre aufgebaut haben. Doch es gibt einen einfachen Weg, Ihr Unternehmen wirkungsvoll zu schützen – mit einem externen Brandschutzbeauftragten.

Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen professionell zu erfüllen, sondern zeigen Ihnen auch, wie aktiver Brandschutz Ihr Unternehmen stärkt – finanziell, organisatorisch und im Ernstfall sogar lebensrettend.

Wir unterstützen Sie, mit Sicherheit!

zertifizierter Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003

FAQ im Bereich Arbeitsschutz

Egal ob Handwerksbetrieb, Einzelhandel, IT-Firma oder Großkonzern: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören unter anderem:

✅ Gefährdungsbeurteilungen
✅ Schulungen und Unterweisungen
✅ Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung
✅ Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
✅ Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutz ist Chefsache, jeder Arbeitgeber bzw Unternehmer trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Arbeitgeber können Aufgaben im Arbeitsschutz zwar übertragen, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer bei der Unternehmensleitung.

Jetzt handeln statt haften! Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten professionell und praxisnah umzusetzen. Mit klaren Prozessen, verständlichen Schulungen und rechtssicherer Dokumentation.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Sie dient dazu, Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hier ist der typische Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen

    Zuerst wird festgelegt, für welche Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll (z. B. Lager, Büro, Produktion).

  2. Gefährdungen ermitteln

    Anschließend werden mögliche Gefährdungen identifiziert, zum Beispiel:

    • Physikalische Gefahren (Lärm, Hitze, Stolperstellen)
    • Chemische Gefahren (Dämpfe, Reinigungsmittel)
    • Biologische Gefährdungen (z. B. Schimmel, Viren)
    • Psychische Belastungen (Stress, Zeitdruck)
    • Ergonomische Belastungen (z. B. durch Bildschirmarbeit, Heben und Tragen)

  3. Gefährdungen beurteilen

    Jetzt wird eingeschätzt, wie hoch das Risiko einer Gefährdung ist – also wie wahrscheinlich ein Schaden ist und wie schwer die Folgen wären. Diese Risikoanalyse bildet die Basis für die Auswahl geeigneter Maßnahmen

  4. Schutzmaßnahmen festlegen

    Sind Gefahren erkannt und bewertet, werden geeignete Maßnahmen definiert – z. B.:
    • Technische Maßnahmen (Schutzvorrichtungen, Lüftung)
    • Organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeitregelungen, Pausen)
    • Persönliche Maßnahmen (PSA, Schulungen)

  5. Maßnahmen umsetzen

    Nun erfolgt die praktische Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen – inkl. Einweisung der Mitarbeitenden und ggf. Anschaffung von Ausrüstung.

  6. Wirksamkeit kontrollieren

    Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Maßnahmen funktionieren und ob das Risiko tatsächlich gesenkt wurde. Falls nicht, wird nachgebessert.

  7. Regelmäßig aktualisieren

    Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss regelmäßig überprüft und angepasst werden – z. B. bei:
    • Veränderungen im Arbeitsprozess
    • Einführung neuer Maschinen oder Stoffe
    • Unfällen oder Beinaheunfällen

Ja – und das ist sogar entscheidend für den Erfolg.

Je besser die Gefährdungsbeurteilung in Ihre bestehenden Abläufe eingebunden ist, desto effektiver wird sie, desto leichter ist die Umsetzung – und desto eher wird Arbeitsschutz zur gelebten Unternehmenskultur statt zur Bürokratie.

Alle Prüf- und Dokumentationsprotokolle werden zentral und datenschutzkonform von AProtect digital gespeichert.

Jedes Unternehmen hat individuelle Zugangsdaten, so kann zu jederzeit auf die relevanten Unterlagen zugegriffen werden – ohne eigenen Ablage- oder Verwaltungsaufwand.

Vorteile:

✅ Kein Papierkram oder lokale Datensicherung nötig

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FAQ im Bereich Brandschutz

Mehr Betriebe als Sie denken!

Ob Büro, Werkstatt, Lagerhalle oder Hotel – viele Unternehmen sind gesetzlich zum Brandschutz verpflichtet. Bereits ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, bei Versammlungsstätten, Beherbergungsbetrieben, Industriebetrieben oder bei Lagerung brennbarer Stoffe greifen klare Vorschriften.

Doch auch kleinere Betriebe profitieren enorm: Ein funktionierender Brandschutz schützt nicht nur Leben und Sachwerte – er kann auch Versicherungsbeiträge senken und das Vertrauen von Kunden und Behörden stärken.

👉 Sie sind sich nicht sicher, ob Sie betroffen sind? Wir prüfen das für Sie – schnell, unkompliziert und kostenlos.

Brandschutz betrifft (fast) alle – lassen Sie uns gemeinsam auf Nummer sicher gehen!

Ganz klar: Der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung.

Egal ob GmbH, Einzelunternehmen oder Konzern – die Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz liegt immer bei der obersten Leitungsebene. Das bedeutet: Sie haften im Ernstfall – auch persönlich – wenn Vorschriften missachtet wurden oder keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Selbst wenn Aufgaben an Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegiert werden:

✅ Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer.
✅ Unwissen schützt nicht vor Haftung.
✅ Vorsorge schützt vor Schaden – und vor rechtlichen Konsequenzen.

 

Ja – und genau das sollte er auch!

Effektiver Brandschutz bedeutet nicht, den Betrieb auszubremsen oder Abläufe komplizierter zu machen. Im Gegenteil: Richtig umgesetzt, lässt er sich nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse integrieren – pragmatisch, effizient und praxisnah.

✅ Arbeitsabläufe werden sicherer, ohne sie zu verlangsamen.
✅ Mitarbeiter werden mit einbezogen, statt zusätzlich belastet zu werden.
✅ Schulungen und Unterweisungen werden zielgerichtet in den Betriebsalltag eingebettet.
✅ Wartung, Kontrolle und Dokumentation laufen im Hintergrund mit – organisiert, digital und stressfrei.

Das Ziel: Ein Brandschutzkonzept, das zu Ihrem Unternehmen passt – nicht umgekehrt.

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